Mario Göttsche Blog

Impressumspflicht in Emails

Um noch etwas neues Futter für den Abmahnwahn in Deutschland zu liefern, reiht sich ein weiteres sinnloses Gesetz in Sachen Internet & Email ein.

So ist auf epuplica zu lesen:

Der Gesetzgeber hat mit Wirkung zum 01.01.2007 Änderungen an den gesetzlichen Vorgaben zu Angaben auf Geschäftsbriefen vorgenommen. Waren die bekanntlich erforderlichen Angaben wie Firma, Geschäftsführer, Registergericht und HR-Nummer früher nur auf gedruckten Geschäftsbriefen erforderlich, gelten diese Regelungen nun auch für Emails. Zur Vermeidung etwaiger Abmahnungen und sogar möglicher Bußgelder empfehle ich Ihnen daher, in Ihrem Unternehmen die Email-Signaturen zu vereinheitlichen, so dass diese den gesetzlichen Vorgaben genügen.


Heise
schreibt auch was sehr interessantes dazu:

Davon betroffen ist der externe Geschäftsverkehr – jegliche schriftliche Mitteilung nach außen, unabhängig davon, an wie viele Empfänger das Schreiben gerichtet ist. Dies betrifft Rechnungen, Angebote, Auftrags- und Anfragebestätigungen, Bestell- und Lieferscheine sowie Quittungen.

und

Dabei hat jeder betroffene Kaufmann die Vorgaben zu beachten, die abhängig von der Rechtsform seiner Firma für ihn gelten. Andernfalls droht etwa einer GmbH ein Zwangsgeld von bis zu 5000 Euro. Dazu kommt für alle Firmen die Gefahr einer Abmahnung wegen unlauteren Wettbewerbs.

So ein Schwachsinn hat die Welt noch nicht gesehen, was wird passieren … es trudeln Pseudoanfragen von künstlich gemachten Wettbewerbern ein, auf Antwort gewartet und abgemahnt … Pseudobestellungen in Onlineshops getätigt und geschaut ob auf automatisch versandten Lieferscheinen und Rechnungen alle Daten korrekt und vollständig angegeben sind, ansonsten abgemahnt usw…. Klasse gibt es ja wieder ordentlich was zu tun für die ganzen gescheiterten Anwälte und Ihre Komplizen. Via: Robert

Update: Man beachte auch die neuen Regeln zur Datenschutzerklärung

Dieser Beitrag wurde am Dienstag, 30. Januar 2007 um 21:45 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Internet abgelegt. Du hast die Möglichkeit einen Kommentar zu hinterlassen, oder einen Trackback von deinem Weblog zu senden.

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2 Kommentare »

  1. [...] Das dürfte nach der Impressumspflicht in Mails, wozu auch aut. versendete Mails von Shopsystemen, Kontakformularen, Autoresponder etc. gehören, ein goldenes Jahr für die Abmahnanwälte und Ihren “Verbündeten” werden. [...]

    Pingback: » Datenschutzerklärung - “Du bist Deutschland” - Mario Göttsche Blog – 02. Februar 2007 @ 15:15

  2. Hierzu kann man wieder mal nur sagen: Willkommen in Deutschland und der Amtsschimmel wiehert :-/
    Das hätte eigentlich ein paar Monate später gepasst, der erste April ist ja nicht mehr allzufern.

    Kommentar: Oliver Timmermann – 25. März 2007 @ 00:10

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