Ohne Worte:
In dem Fall wenn eine Website Daten verarbeitet (z.B. Formular) oder speichert (z.B. Datenbank, Cookies, Serverlogs usw.), müssen Besucher informiert werden, was für Daten und zu welchem Zweck sie gespeichert werden. Das gilt für private, sowie für geschäftliche Seiten!
Das dürfte nach der Impressumspflicht in Mails, wozu auch aut. versendete Mails von Shopsystemen, Kontakformularen, Autoresponder etc. gehören, ein goldenes Jahr für die Abmahnanwälte und Ihren “Verbündeten” werden.
Du bist Deutschland.
Also lieber Besucher verlasse besser wieder diese Seite, denn ich mach das.
Mehr lesenswertes zum Thema bei Heise, WP Deutschland, Web Junkies
Ein Muster gibts bei: Lübek online und beim Law Blog
« Deutschland im Finale – Deutschland ist Handball Weltmeister »
[...] Update: Man beachte auch die neuen reglen zur Datenschutzerklärung Dieser Beitrag wurde am Dienstag, 30. Januar 2007 um 21:45 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Internet abgelegt. Du hast die Möglichkeit einen Kommentar zu hinterlassen, oder einen Trackback von deinem Weblog zu senden. [...]
Pingback: » Impressumspflicht in Emails - Mario Göttsche Blog – 02. Februar 2007 @ 15:45